Das erst Gespräch ist kostenlos!

Einzelstunde ohne Regelmäßigkeit 38,00€/Std. und pro Person
Rechnungsstellung sofort.

Zusammenhängende Stunden 36,00€/Std. und pro Person
Rechnungsstellung zusammen mit Leistungsnachweis erfolgt zum Monatsende

20% Rabatt für Paare 58,00€/Std. (29,00€ pro Stunde & Person)

Betreuung von zwei Personen gleichzeitig. Rechnungsstellung zusammen mit Leistungsnachweis erfolgt zum Monatsende. In diese Variante besteht die Möglichkeit für jede Person getrennte Rechnung auszustellen. Auch bei stundenweise Verhinderungspflege.

Anfahrt bis 10 km kostenfrei, ab 10 km 0,30 € pro km 

50% Zuschlag für Betreuung nach 18:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen

Zusatzkosten wie Eintrittsgebühren, Restaurant oder Café Besuche werden von Kunden 100% übernommen.

Kleinunternehmerregelung Gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz – UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Gemäß § 35a Abs. 2 EStG können 20 % der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die durch Selbstständige erbracht werden, von der Steuer abgezogen werden(höchstens aber 4000 ). Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden Tätigkeiten bezeichnet, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erbracht werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.

Zu beachten ist, dass der Rechnungsbetrag überwiesen werden muss. Barzahlung wird meistens nicht anerkannt.

Leistungen nach § 45b SGB XI, wie zum Beispiel die mobile Demenzbetreuung oder die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI können, je nach Voraussetzung des Pflegegrads, von der Pflegekasse erstattet werden. 

Nehmen Sie am besten direkt zu uns über LINK 
:https://www.epa-personalmanagement.de/senioren-assistenz/kontakt  Kontakt auf.