Laufende Kosten:
Kein PG . Basispaket (ab 2.099,90 bis 2.199,90 Euro pro Monat)
Dieses beinhaltet:
- Haushaltführung (kochen, putzen, waschen, bügeln, einkaufen)
- Aktivierende Betreuung (Unterhaltung, Spaziergänge, Spiele)
PG 1. Kleines Betreuungspaket (ab 2.299,90 bis 2.399,90 Euro pro Monat)
Dieses beinhaltet zusätzlich zum Basispaket:
- Hilfestellung beim An- und Auskleiden
- Begleitung zur Toilette
- Oberkörperwäsche (täglich)
PG 2. Mittleres Betreuungspaket (ab 2.499,90 bis 2.599,90 Euro pro Monat)
Dieses beinhaltet zusätzlich zum Basispaket und zum kleinen Betreuungspaket:
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme
- Tägliche Mundpflege inkl. Reinigung der Zahnprothese
- Hilfe beim Duschen/Baden
PG 3. Großes Betreuungspaket (ab 2.699,90 Euro pro Monat)
Dieses beinhaltet zusätzlich zum Basispaket, kleinen Betreuungspaket und zum mittleren Betreuungspaket:
- Windeln wechseln
- Wenden bei Bettlägerigkeit
- Mobilisierung und Massage
- 24 Stunden Rufbereitschaft
PG 4. Bei Betreuung von 2 Personen durch 1 bzw. 2 Hilfskräfte – (ab 3.099,90 bis 3.699,90 Euro pro Monat)
z.B. zur Betreuung von zwei pflegebedürftigen Personen.
Reisekosten von der Betreuerin
Für die An- und Abreise der Betreuungskraft zurzeit zw.200,00 Euro bis 250,00 Euro.
Unsere Verwaltungs- und Abwicklungskosten einmalig 899,90 Euro.
Kleinunternehmerregelung Gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz – UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Erläuterungen zu den Änderungen 2026
- Pflegegeld: Der Satz für Pflegegrad 3 wurde zum 1. Januar 2025 auf 599 € angehoben und bleibt für 2026 auf diesem Niveau.
- Verhinderungspflege (Neu): Seit dem 1. Juli 2025 gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von insgesamt 3.539 € pro Kalenderjahr.
- In der Tabelle ist dies mit ca. 294,92 € monatlich (3.539 € / 12 Monate) kalkuliert, sofern das gesamte Budget für die häusliche Betreuung genutzt wird.
- Wichtig: Die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen; der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort.
- Steuererleichterung: Sie können weiterhin 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (bis zu 4.000 € pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehen. Dies entspricht monatlich maximal 333,33 €.
- Mindestlohn 2026: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde gestiegen. Dies ist bei der Preisgestaltung für legale Betreuungsmodelle zwingend zu berücksichtigen.
www.bundesregierung.de +9
Zusätzlicher Bonus: Entlastungsbetrag
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (Stand 2026). Dieser kann für anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden und würde die effektive Belastung bei entsprechender Abrechnung weiter senken.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) +3
Soll ich Ihnen ein individuelles Angebot unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrags oder eines anderen Pflegegrads erstellen?

